Bescheinigungen und Atteste im Rahmen individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) sind schriftliche ärztliche Bestätigungen, die häufig für private, berufliche oder amtliche Zwecke benötigt werden. Sie dienen nicht primär einer medizinischen Behandlung, sondern erfolgen auf Wunsch der Patientinnen und Patienten oder auf Anforderung durch Dritte, beispielsweise Behörden oder Arbeitgeber.
Die Ausstellung eines Attests oder einer Bescheinigung erfolgt grundsätzlich nach individueller ärztlicher Prüfung und Einschätzung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Dabei wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine entsprechende Bestätigung medizinisch vertretbar und inhaltlich korrekt ausgestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass hierfür in vielen Fällen eine persönliche Vorstellung in der Praxis erforderlich ist, insbesondere wenn eine medizinische Beurteilung oder Untersuchung notwendig ist. So stellen wir sicher, dass die Bescheinigung den tatsächlichen gesundheitlichen Zustand zuverlässig widerspiegelt.
Hier finden Sie unsere angebotenen Leistungen sowie die jeweiligen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Kurze formlose Bescheinigung/Attest:
70
5€
Attest zur Führerscheinverlängerung:
-
20€
Die Preise richten sich nach dem individuellen Aufwand und der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie direkt in unserer Praxis. Bitte beachten Sie: Diese Leistungen sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher als Selbstzahlerleistung abgerechnet.