Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung dient der gesundheitlichen Vorsorge von Jugendlichen vor dem Eintritt in das Berufsleben. Sie soll sicherstellen, dass die berufliche Tätigkeit die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährdet.
Dabei werden der aktuelle Gesundheitszustand, die körperliche Entwicklung sowie mögliche gesundheitliche Einschränkungen überprüft. Die Untersuchung unterstützt dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Im Rahmen der Jugendarbeitsschutzuntersuchung erfolgt zunächst ein ärztliches Gespräch, in dem die gesundheitliche Situation und mögliche Beschwerden besprochen werden. Anschließend werden je nach Bedarf verschiedene Untersuchungen durchgeführt, beispielsweise die Überprüfung von Körpergröße, Gewicht, Blutdruck, Seh- und Hörvermögen sowie eine allgemeine körperliche Untersuchung.
Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bestehen und ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung bietet Jugendlichen eine wichtige Möglichkeit, ihren Gesundheitszustand frühzeitig überprüfen zu lassen und mögliche gesundheitliche Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit zu erkennen.
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung oder Beschäftigung beginnen möchten, benötigen in der Regel eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung den ausgefüllten Untersuchungsberechtigungsschein sowie – falls vorhanden – relevante Unterlagen oder Befunde mit.